Allgemeine Geschäftsbedingungen Tyres in Stock GMBH
- 1 Geltungsbereich, Kundeninformationen
- Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung regeln das Vertragsverhältnis zwischen
Tyres in Stock GmbH
Hauptstraße 86a
51143 Köln
Deutschland
Tel.: +49 221 82 82 92 92
Fax: +49 221 82 82 90 34
E-Mail: info@tyresinstock.de
(nachfolgend: „Tyres in Stock“) und Kunden (nachfolgend: „Kunde“), die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Der Kunde kann diese AGB unter der Webadresse www.tyresinstock.de jederzeit aufrufen und mit Hilfe seines Internet-browsers ausdrucken und auf seinem Rechner speichern.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbeding-ungen des Kunden werden nicht Vertrags-bestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Schriftform (§ 126 BGB) zugestimmt. Sofern der Kunde damit nicht einverstanden ist, hat er Tyres in Stock sofort schriftlich darauf hinzuweisen. Für diesen Fall behält sich Tyres in Stock vor, etwaige Erklärungen hinsichtlich eines Vertragsschlusses zurückzuziehen, ohne dass Tyres in Stock gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden können. Den formularmäßigen Hinweisen auf eigene AGB widersprechen wir hiermit ausdrücklich.
- Die Vertragssprache ist deutsch.
- Das Warenangebot auf der Internetseite tyresinstock.de richtet sich ausschließlich an Kunden, die als Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB handeln und – bei natürlichen Personen - das 18. Lebensjahr vollendet haben. Bei Bestellern unter 18 Jahren ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
- Die Angebote von Tyres in Stock sind stets freibleibend. Die Darstellung der Produkte im Onlineshop tyresinstock.de stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, Waren aus dem Katalog zu bestellen. Die in den Produkt- oder Leistungsbeschrei-bungen enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß- und sonstigen Angaben sind nur annähernd maßgebend und haben keinen Anspruch und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die Beschaffenheit der von Tyres in Stock vertragsgegenständlich zu liefernden Reifen richtet sich ausschließlich nach den Vertragsunterlagen.
- Aus dem Produktkatalog auf tyresinstock.de kann der Kunde Produkte auswählen und diese auf die Bestellliste setzen, auf der er die gewünschte Liefermenge auswählen und über den Button „Fortfahren“ zur Bestellübersicht gelangen kann. Dort kann der Kunde die Liefermenge der gewünschten Ware ggf. ändern. Anschließend beendet er seine Bestellung nach Überprüfung seiner Rechnungs- und Lieferdaten sowie der Zahlungsmethode nebst wesentlicher Angaben und unter Einbeziehung dieser AGB über den Button „Bestellen“.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn Tyres in Stock das Angebot des Kunden unter Zusendung einer Auftragsbestätigung ausdrücklich annimmt, den Auftrag ausgeführt hat oder mit der Ausführung des Auftrags beginnt. Bei einem Vertragsschluss außerhalb des Internets ist eine etwaige Bestätigung in Schriftform erforderlich; bei Vertragsschlüssen über das Internet genügt eine Übersendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail.
Die automatisch versandte Eingangsbestätigung der Bestellung stellt keine Annahmeerklärung dar. Eine Registrierung im Onlineshop begründet keinen Anspruch auf eine Vertragsannahme durch Tyres in Stock.
- 3 Speicherung des Angebotstextes
Der Vertragstext mit Angaben zum Artikel wird von Tyres in Stock gespeichert. Der Kunde hat über seinen Account Zugriff auf den Vertragstext.
Der Kunde kann seine Eingaben vor Abgabe der Bestellung jederzeit über den Zurück-Button des Browsers berichtigen oder über das Tyres in Stock-Logo zurück in den Shop gelangen und den Bestellprozess ggf. neu beginnen.
- 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt zu übernehmen. Kommt der Kunde mit der Entgegennahme der Reifen in Verzug, ist Tyres in Stock berechtigt, die Reifen auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern sowie nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen.
- Der Kunde ist verpflichtet, bei seiner Registrierung in unserem Internetshop wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich Daten des Kunden (insbesondere Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon-Nummer) bis zur Leistungserbringung ändern, ist er außerdem verpflichtet, diese Änderungen uns unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt er diese Mitteilung oder gibt er von Beginn an falsche Daten an, so sind wir berechtigt, von dem geschlossenen Vertrag zurückzutreten.
- Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der von ihm angegebene E-Mail-Account ab dem Zeitpunkt der Angabe erreichbar ist und nicht aufgrund von Weiterleitung, Stilllegung oder Überfüllung des Accounts ein Empfang von E-Mails ausgeschlossen ist.
- 6 Preise / Liefer-, Versand- und Zahlungsbedingungen
- Es existiert kein Mindestbestellwert.
- Die angegebenen Preise weisen den jeweiligen Nettopreis, die geltende Umsatzsteuer und den Bruttobetrag in Euro aus. Versandkosten sind hiervon nicht erfasst. Über diese kann sich der Kunde jederzeit über den Link „Versandinformationen“ informieren.
- Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift oder –nach Vereinbarung mit Tyres in Stock – per Vorkasse.
- Bei Vorkasse wird die Ware erst nach vollständigem Geldeingang bei Tyres in Stock ausgeliefert.
- Tyres in Stock nimmt keine Reservierung der bestellten Ware vor. Falls die Ware zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung zwischenzeitlich ausverkauft ist und sich dadurch eine Lieferverzögerung ergibt, wird Tyres in Stock den Kunden umgehend hierüber informieren.
- Die Angabe der Lieferzeit im Bestellprozess gilt für Lieferungen innerhalb Deutschlands. Die Lieferfrist läuft ab Zahlungseingang und beträgt in der Regel 3 Tage. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten Feiertag, so tritt an die Stelle dieses Tages der nächste Werktag. Sollten wir einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, so hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen, die in keinem Fall zwei Wochen unterschreiten darf. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt Tyres in Stock in Verzug.
- Nach der Bestellung des Kunden erbetene Änderungen oder Ergänzungen verlängern die Lieferzeit in angemessenen Umfang.
- Gerät der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Unbeschadet bleiben wir berechtigt weitere Schadenersatzansprüche, insbesondere Mehrkosten und Mahngebühren in Höhe von € 5,00 pro Schreiben geltend zu machen. Bei Kosten, die durch unrichtige Kontodaten oder unberechtigte Zurückweisung entstehen, können die anfallenden Bankkosten dem Kunden weiterberechnet werden.
- Tyres in Stock organisiert den Transport ausschließlich über professionelle Spediteure bzw. Paketzusteller. Die berechneten Fracht- bzw. Versandkosten sind auf unserer Internetseite tyresinstock.de abrufbar. Bei Bestellungen über unseren Internetshop werden die Porto-, Verpackungs- und Versandkosten im Rahmen des Bestellvorgangs ausgewiesen. Fracht- bzw. Versandkosten, die durch eine etwaige Falschbestellung oder unrichtige Adressangabe durch den Kunden entstehen, werden in voller Höhe weiterberechnet werden.
- Sollten nicht alle Produkte vorrätig sein, ist Tyres in Stock zu Teillieferungen auf eigene Kosten berechtigt, soweit dies für den Besteller zumutbar ist.
- Falls eine Lieferung der bestellten Ware durch Tyres in Stock ohne eigenes Verschulden nicht möglich ist, weil der Lieferant von Tyres in Stock seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, ist Tyres in Stock dem Kunden gegenüber zum Rücktritt berechtigt, wenn Tyres in Stock mit dem Lieferanten ein kongruentes Deckungs-geschäft (verbindliche, rechtzeitige und ausreichende Bestellung der Ware) abgeschlossen hat und die Nichtlieferung der Ware auch in sonstiger Weise nicht zu vertreten hat. In einem solchen Fall wird Tyres in Stock den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht verfügbar ist. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich zurückerstattet.
- Sollte eine Erfüllung der Lieferver-pflichtungen aufgrund höherer Gewalt nicht möglich sein, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Auch hierüber wird Tyres in Stock den Kunden unverzüglich informieren.
- Der Kunde versichert, die richtige Lieferanschrift hinterlegt zu haben. Sollte es aufgrund einer fehlerhaften Lieferadresse zu wiederholten Kosten für eine erneute Versendung der bestellten Ware kommen, sind diese vom Kunden zu tragen.
- Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden Eigentum von Tyres in Stock.
- Der Kunde ist verpflichtet, den Kaufgegenstand pfleglich zu behandeln und gegen Eingriffe von dritter Seite zu sichern.
- Der Kunde darf die Ware ohne die Zustimmung von Tyres in Stock nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen.
- Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt Tyres in Stock bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Tyres in Stock nimmt die Abtretung hiermit an.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Tyres in Stock berechtigt, die Ware nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung herauszuverlangen. Hierin sowie in der Pfändung der Ware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Eine Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Kunde die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert.
- Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes, z.B. durch freihändigen Verkauf oder öffentliche Versteigerung, trägt der Kunde. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10 % des Verwertungserlöses einschließlich Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir höhere oder der Kunde niedrigere Kosten nachweist. Der Erlös wird dem Kunden nach Abzug der Kosten und sonstiger mit dem Kaufvertrag zusammenhängender sowie aller sonstigen uns zustehenden Forderungen ausgekehrt.
- Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten unserer Wahl verpflichtet.
- Der Kunde hat Tyres in Stock von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangs-vollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen des Eigentums unverzüg-lich schriftlich zu unterrichten. Gleiches gilt für einen Besitzwechsel sowie eine Veränderung der Anschrift des Unternehmenssitzes, unter der der Kunde den Kaufgegenstand bestellt hat. Der Kunde hat Tyres in Stock alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen. Gleiches gilt für Schäden und Kosten, die durch eine Rückabwicklung des Vertrags aufgrund von Zahlungsverzug entstehen.
- 8 Aufrechnung und Zurückbehaltungs-rechte
- Die Aufrechnung mit etwaigen von Tyres in Stock bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden ist nicht statthaft.
- Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Kunden lediglich in einem Umfang zurückbehalten werden, der in einem angemessenen Verhältnis zu den geltend gemachten Mängeln steht.
- 9 Gewährleistungsansprüche
- Das Recht des Kunden, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt des Gefahrübergangs an in einem Jahr. Ausgenommen hiervon sind die Fälle, in denen vorsätzliches oder arglistiges Handeln von Tyres in Stock vorliegt oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurde.
- Der Unternehmer als Kunde hat den Kaufgegenstand ab Empfang der Ware unverzüglich mit der ihm unter den gegebenen Umständen zumutbaren Sorgfalt zu untersuchen und hierbei offensichtliche Sachmängel ohne schuldhaftes Zögern Tyres in Stock gegenüber schriftlich zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel müssen nach ihrer Entdeckung ohne schuldhaftes Zögern gerügt werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Dies kann auch online geschehen.
- Bei Vorliegen von Mängeln ist der Kunde nicht berechtigt, von Tyres in Stock Kosten für Reparaturen o.ä. ersetzt zu verlangen, die er selbst oder durch Dritte vorgenommen hat. Kosten können durch Tyres in Stock allenfalls übernommen werden, wenn dies zuvor schriftlich zugesagt wurde.
- Tyres in Stock hat bei Vorliegen eines Sachmangels nach billigem Ermessen die Wahl, die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung vorzunehmen. Ersetzte Teile werden Eigentum von Tyres in Stock. Bei Austausch der gesamten Kaufsache im Wege der Nacherfüllung hat Tyres in Stock für die zurückgenommene Sache gegen den Kunden einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung.
- Tyres in Stock kann die Nacherfüllung davon abhängig machen, dass der vereinbarte Kaufpreis mindestens zu 50 Prozent oder zu einem unter Berücksichtigung des Mangels angemessenen Teil bezahlt wird.
- Tritt trotz zweimaliger Nacherfüllung keine Beseitigung des Mangels ein, ist Tyres in Stock zur Nachbesserung und Nachlieferung nicht willens oder in der Lage, unterbleibt diese innerhalb einer angemessenen Frist oder schlägt die Nacherfüllung aus sonstigen Gründen fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises/der geleisteten Vergütung (Minderung) zu verlangen und gemäß § 12 (Haftung) Schadenersatz statt der Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.
- Ein Anspruch auf Mangelbeseitigung ist in folgenden Fällen ausgeschlossen:
- die von Tyres in Stock gelieferten Reifen wurden von anderen repariert oder in anderer Weise bearbeitet;
- natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen der Reifen vorliegen, die auf unsachgemäße Behandlung oder Unfall zurückzuführen sind;
- die Reifen wurden nach Montage durch unrichtige Radstellung schadhaft oder durch andere Störungen im Radlauf (z. B. dynamische Unwucht) in ihrer Leistung beeinträchtigt;
- die Reifen wurden auf einer ihnen nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen, rostigen oder sonst mangelhaften Felge montiert;
- die Reifen sind durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden und/oder sind einer Erhitzung ausgesetzt worden.
Diese vorstehenden Ausschlüsse bestehen nicht, sofern der Kunde nachweist, dass der Eingriff, die vorschriftswidrige bzw. nicht sachgemäße Nutzung in keinem Zusammenhang mit dem aufgetretenen Mangel steht oder sofern die Schäden auf das Verschulden von Tyres in Stock zurückzuführen sind.
- Hat Tyres in Stock für einen vertriebenen Reifen eine Garantie übernommen, so erfolgt eine Mangelbeseitigung entsprechend den Garantiebedingungen, sofern die Voraussetzungen des Garantiefalls erfüllt sind.
- Für etwaige Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gelten die Bestimmungen von § 12.
Der Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung anlässlich seines Besuchs auf der Homepage ist Tyres in Stock ein wichtiges Anliegen. Tyres in Stock beachtet die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes, des Telemediengesetzes und gegebenenfalls weiterer anwendbarer Datenschutzbestimm-ungen. Weitere Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der erhobenen Daten finden sich in der Datenschutzerklärung, die über den Link „Datenschutzerklärung“ jederzeit zu erreichen ist.
Alle beim Kunden erhobene Daten werden ausschließlich erhoben, verarbeitet, genutzt und an beauftragte Partner weitergeleitet, soweit dies für die Begründung und Durchführung des Vertrages und der weiteren Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und Tyres in Stock erforderlich ist.
- Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet Tyres in Stock nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus einer von uns übernommenen Beschaffenheits-garantie bestehen. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte.
- Die Haftung von Tyres in Stock für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch für leicht fahrlässig verursachte Verzögerungsschäden.
- Die Bestimmungen der vorstehenden Absätze gelten entsprechend auch für eine Begrenzung des Ersatzes für vergebliche Aufwendungen (§ 284 BGB).
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkung-en gelten auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen und gesetzlicher Vertreter von Tyres in Stock.
- 12 Bilderrechte / Bilddarstellungen
- Sofern die Artikel Bilder enthalten, liegen die Rechte an dem jeweiligen Bild bei Tyres in Stock oder wurden von Tyres in Stock für diese Nutzung beim Rechteinhaber bezogen. Eine Verwendung der Bilder ohne ausdrückliche Zustimmung von Tyres in Stock oder des Rechteinhabers ist untersagt.
- Die Bilder, die zur Beschreibung der Ware verwendet werden, sind Beispielfotos. Diese stellen nicht in jedem Fall den Artikel naturgetreu dar, sondern dienen der Veranschaulichung. Je nach verwendetem Bildschirm, können insbesondere Farben und Größen unterschiedlich dargestellt werden. Maßgeblich ist die Beschreibung des jeweiligen Artikels.
- Ansprüche des Kunden wegen Sach- oder Rechtsmängeln und etwaige Schadenersatz-ansprüche hieraus innerhalb eines Jahres ab Lieferung.
- Bei sonstigen Ansprüchen des Kunden aus Vertrag sowie aus einem Schuldverhältnis (§ 311 Abs. 2 BGB) gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsfristbeginn. Die Ansprüche verjähren spätestens mit Ablauf der gesetzlichen Höchstfristen (§ 199 Abs. 3 und 4 BGB).
- Bei Personenschäden sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
- 14 Werbezwecke / Gewinnspiele
Die Nutzung der Artikel zu Werbezwecken sowie im Rahmen von Gewinnspielen ist nur mit vorheriger Zustimmung von Tyres in Stock zulässig.
- Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Bestätigung durch die Geschäftsführung. Rechtsgeschäftlich erteilte Vollmachten bleiben hiervon unberührt. Die Verwendung von E-Mails für Erklärungen genügt dem Schriftformerfordernis nicht.
- Ansprüche aus diesen AGB unterliegenden Verträgen mit Tyres in Stock kann der Kunde nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Tyres in Stock abtreten.
- Tyres in Stock behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Hierfür übermittelt Tyres in Stock dem Kunden die geänderten Bedingungen rechtzeitig vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail und weist den Kunden auf die neue Regelungen sowie das Datum des geplanten Inkrafttretens gesondert hin. Zugleich wird Tyres in Stock dem Kunden eine angemessene, mindestens vier Wochen lange Frist für die Erklärung einräumen, ob der Kunde die geänderten Nutzungsbedingungen für die weitere Inanspruchnahme der Leistungen akzeptiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist, die ab Erhalt der Nachricht in Textform zu laufen beginnt, keine Erklärung, gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. Tyres in Stock wird den Kunden bei Fristbeginn gesondert auf diese Rechtsfolge, d.h. das Widerspruchsrecht, die Widerrufsfrist und die Bedeutung des Schweigens hinweisen. Die AGB können in ihrer jeweils gültigen Fassung stets unter tyresinstock.de abgerufen und ausgedruckt werden.
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.
- Ausschließlicher Gerichtsstand bei Bestellungen von Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Unternehmenssitz von Tyres in Stock. Das gleiche gilt, wenn der Kunde in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt sind.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
12-09-2017