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Lieferbedingungen Tyres in Stock

 

Definitionen:

  1. Tyres in Stock; Tyres in Stock GmbH, gegründet in Köln.
  2. Kunde: Das Unternehmen, mit der Tyres in Stock GmbH einen Vertrag abgeschlossen hat.
  3. Parteien; Tyres in Stock und Kunde zusammen.


Artikel 1: Anwendbarkeit der Lieferbedingungen

  1. Diese Lieferbedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge und Vereinbarungen in Bezug auf die Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen von Tyres in Stock BV an eine juristische oder natürliche Person, die im Rahmen eines Berufs oder Geschäfts handelt (Kunde). Tyres in Stock liefert nicht an End-Verbraucher. Das Verbraucherrecht findet daher auf unsere Lieferungen keine Anwendung.
  2. Abweichungen von diesen Lieferbedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
  3. Der Geltung etwaiger Einkaufs- oder sonstiger Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
  4. Sollten zu irgendeinem Zeitpunkt eine oder mehrere Bestimmungen dieser Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder aufgehoben werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Lieferbedingungen in vollem Umfang gültig.
  5. Im Falle nichtiger oder nichtiger Bestimmungen werden sich die Parteien beraten, um eine gültige Ersatzregelung zu treffen, bei der der Inhalt der Vereinbarung gewahrt bleibt.
  6. Wenn Tyres in Stock nicht immer die strikte Einhaltung dieser Lieferbedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass deren Bestimmungen nicht gelten oder dass es in irgendeiner Weise das Recht verliert, die strikte Einhaltung der Bestimmungen dieser Bedingungen zu gewährleisten Bedingungen in anderen Fällen erfordern Bedingungen.

 

Artikel 2: Lieferzeiten

  1. Die angegebenen Lieferzeiten sind niemals eine strenge Frist. Bei Überschreitung einer Frist muss der Käufer daher Tyres in Stock BV schriftlich in Verzug setzen. Tyres in Stock BV muss eine angemessene Frist eingeräumt werden, um den Vertrag noch auszuführen. Eine Überschreitung vereinbarter Lieferfristen, gleich aus welchem Grund, berechtigt nicht zu Schadensersatz, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
  2. Verzögerungen bei Paketdiensten (GLS / DPD / TNT / DHL etc ). Lieferungen erfolgen ausschließlich durch Paketdienste. Lieferungen unterliegen den jeweiligen Umständen. Bei Andrang bei Paketdiensten oder Wettereinflüssen kann es vorkommen, dass Bestellungen später als geplant ausgeliefert werden. Es ist auch möglich, dass die Pakete an mehreren Tagen zugestellt werden. Für die aktuellen Lieferinformationen verweisen wir auf die Bestellung im Webshop. Hier können Sie einen Lieferstatus mittels Track & Trace abrufen.

 

Artikel 3: Lieferung

  1. Der Kunde verpflichtet sich, Tyres in Stock oder den mit der Lieferung beauftragten Paketdienst von Tyres in Stock in die Lage zu versetzen, den Parteien der Lieferung zu ermöglichen.
  2. Der Käufer garantiert dass:
    a. Die Zustellung durch den Paketdienst zum Kunden nach besten Kräften wird ermöglicht.
    b. Die bestellte Ware angenommen wird.
    c. die Lieferung unter normalen Arbeitsbedingungen, an Werktagen während der normalen Arbeitszeit von 8.00 bis 18.00 Uhr erfolgen kann.
  3. Wenn die bestellte Ware dem Käufer zur Lieferung angeboten wurde, die Lieferung jedoch nicht möglich war, weil der Käufer eine der in den vorstehenden Artikel 3.2 genannten Verpflichtungen nicht erfüllt hat, gilt die Annahme als abgelehnt. Ab diesem Zeitpunkt befindet sich der Kunde rechtlich in Verzug, ohne dass es einer weiteren Inverzugsetzung durch Tyres in Stock bedarf. Als Lieferdatum der bestellten Waren oder Dienstleistungen gilt der Tag der Kaufverweigerung. Die Ware geht ab diesem Zeitpunkt ebenfalls auf Gefahr des Kunden.
  4. Unbeschadet der Zahlungspflicht ist der Kunde in dem in Absatz 3 genannten Fall verpflichtet, Tyres in Stock BV den Schaden zu ersetzen, der ihm durch die Weigerung entstanden ist; einschließlich anfallender Lager- und Transportkosten, wobei letztere sich auf die ortsüblichen Sätze beziehen.
  5.  Eine Ausnahme von Artikel 3.3 und 3.4 ist eine Ablehnung aufgrund der Bestimmungen von Artikel 4.2. Wird eine Lieferung verweigert wegen sichtbare Schäden oder falsche Produkte gemäß Artikel 4.2. dann gelten 3.3 und/oder 3.4 nicht.
  6. Der Kunde muss den Erhalt des Pakets/der Pakete unterschreiben. Diese Unterschrift kann bis zu drei Monate nach Bestelldatum über Tyres in Stock angefordert werden. Nach 3 Monaten erlischt der Anspruch auf Zustellnachweis.

 

Artikel 4: Warenkontrolle.

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware nach Erhalt auf Beschädigung und Richtigkeit zu prüfen. Reifen werden in transparenter Folie geliefert und müssen daher sofort auf die richtige Größe überprüft werden. Stellt sich heraus, dass die Folie so beschädigt ist, dass ein Teil der Lieferung verloren gegangen sein könnte, muss der Kunde dies dem Paketdienst melden. Die Felgen werden in einem Karton geliefert, um das Risiko einer Beschädigung zu minimieren. Die Kartons sind bei Anlieferung auf Beschädigungen zu prüfen. Ist die Verpackung des Kartons beschädigt, muss dies dem Paketdienst gemeldet werden. Schäden an Felgen müssen innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt gemeldet werden. Wenn ein anderes Produkt wie bestellt geliefert wurde, muss dies ebenfalls innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung zurückgemeldet werden. Berichte immer per E-Mail mit Fotos als Nachweis unter Angabe der Auftragsnummer zurücksenden.
  2. Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass die gelieferten Produkte nicht der Bestellung entsprechen oder Schäden aufweisen, muss der Kunde die Lieferung verweigern. Kann die Lieferung nicht mehr verweigert werden, hat der Kunde uns die Falschlieferung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung mitzuteilen. Der Kunde muss dazu Fotos des Pakets per E-Mail an info@tyresinstock.de senden und dabei den festgestellten Mangel angeben. Auch das Versandetikett muss auf den Fotos gut sichtbar sein damit festgestellt werden kann das es sich hier um eine Lieferung von Tyres in Stock händelt.
  3. Wenn das Paket/die Pakete nicht wie in Punkt 4.2 angegeben abgelehnt wurden, lässt Tyres in Stock die Ware an die Lieferadresse abholen lassen. Wenn die Ware nicht abholbereit ist, kann Tyres in Stock Kosten für die erneute Abholung der Ware berechnen.
  4.  Der Kunde muss bei der Rücksendung der Bestellung uneingeschränkt mitwirken.
  5. Felgen prüfen. Felgen müssen innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung auf Richtigkeit von Model, Lochkreis , ET , Farbe und Beschädigungen überprüft werden. Wenn der Schaden nach 24 Stunden festgestellt wird, kann der Paketdienst oder der Lieferant oder Tyres in Stock nicht mehr für Schäden haftbar gemacht werden. Nach 24 Stunden gilt die Schadensgefahr als auf den Kunden übergegangen. Sollte hier andere Felgen geliefert sein als Bestellt dann soll der Kunde Tyres in Stock umgehend per mail berichten.
  6. Schadensmeldungen sind immer und ausschließlich an info@tyresinstock.de zu richten. Als Nachweis sind Fotos einzusenden.
  7. Wurden mehrere Felgen oder Reifen mit einer Bestellung aufgegeben, können diese auch in mehreren Paketen geliefert werden. Diese Pakete werden möglicherweise nicht alle auf einmal geliefert. Über die Website können Sie bei der Bestellung prüfen, mit wie vielen Paketen die Bestellung geliefert wird.
  8. Erfolgt die Prüfung nicht innerhalb von 24 Stunden nach Eingang beim Kunden, gilt die Bestellung als auftragsgemäß geliefert. Eine Reklamation wegen Schäden oder Falschlieferungen ist nach 24 Stunden nicht mehr möglich, da Schäden beim Paketdienst oder beim Kunden entstanden sein können.
  9. Sind die Reifen oder Felgen montiert, gilt die Lieferung als auftragsgemäß geliefert. Nach dem wird jede Reklamation, dass falsche Reifen oder Felgen geliefert wurden, im Voraus abgelehnt. Eine eventuelle (Teil-)Erstattung ist dann nicht mehr möglich.

 


Artikel 5: Haftung

  1. Sollte Tyres in Stock haftbar sein, ist diese Haftung auf das beschränkt, was in dieser Bestimmung geregelt ist.
  2. Tyres in Stock haftet nicht für Schäden gleich welcher Art, die von Tyres in Stock aufgrund falscher und/oder unvollständiger Informationen verursacht wurden, die vom oder im Namen des Kunden bereitgestellt wurden.
  3. Sollte Tyres in Stock für Schäden haftbar sein, ist die Haftung von Tyres in Stock auf höchstens einmal den Rechnungswert der Bestellung beschränkt, zumindest auf den Teil der Bestellung, auf den sich die Haftung bezieht.
  4. Tyres in Stock haftet nur für direkte Schäden; niemals für indirekte Schäden. Indirekte Schäden umfassen in jedem Fall Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen und Schäden durch Betriebsunterbrechung.
  5. Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Tyres in Stock BV beruht.