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Allgemeine Geschäftsbedingungen Tyres in Stock GMBH

Definitionen:

  1. Tyres in Stock; Tyres in Stock GmbH, gegründet in Köln.
  2. Kunde: Das Unternehmen, mit der Tyres in Stock GmbH einen Vertrag abgeschlossen hat.
  3. Parteien; Tyres in Stock und Kunde zusammen.


Artikel 1: Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge und Vereinbarungen in Bezug auf die Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen von Tyres in Stock BV an eine juristische oder natürliche Person, die im Rahmen eines Berufs oder Geschäfts handelt (Kunde). Tyres in Stock liefert nicht an End-Verbraucher. Das Verbraucherrecht findet daher auf unsere Lieferungen keine Anwendung.
  2. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
  3. Der Geltung etwaiger Einkaufs- oder sonstiger Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
  4. Sollten zu irgendeinem Zeitpunkt eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder aufgehoben werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang gültig.
  5. Im Falle nichtiger oder nichtiger Bestimmungen werden sich die Parteien beraten, um eine gültige Ersatzregelung zu treffen, bei der der Inhalt der Vereinbarung gewahrt bleibt.
  6. Wenn Tyres in Stock nicht immer die strikte Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass deren Bestimmungen nicht gelten oder dass es in irgendeiner Weise das Recht verliert, die strikte Einhaltung der Bestimmungen dieser Bedingungen zu gewährleisten Bedingungen in anderen Fällen erfordern Bedingungen.

 

Artikel 2: Vertragsschluss

  1. Alle Angebote und Kostenvoranschläge von Tyres in Stock sind unverbindlich und können jederzeit widerrufen werden, auch wenn sie eine Annahmefrist enthalten.
  2. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots oder Kostenvoranschlags durch den Kunden und dessen Annahme durch Tyres in Stock BV zustande. Die Annahme erfolgt durch Registrierung der Bestellung im Bestellsystem im Namen des Kunden und wird dem Kunden durch eine Bestätigungs-E-Mail bestätigt.
  3. Tyres in Stock hat in Bezug auf den abgeschlossenen Vertrag eine „Best-Effort-Verplichtung“, jedoch niemals eine Lieferverpflichtung. Tyres in Stock wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bemühen, die in der Bestellung festgelegten Vereinbarungen in Bezug auf das Produkt, den Preis und die Lieferzeit einzuhalten. Tyres in Stock ist für korrekte und rechtzeitige Lieferungen auf Dritte wie Lieferanten und Paketzusteller angewiesen. Daher kann eine endgültige Lieferung niemals garantiert werden und Tyres in Stock behält sich das Recht vor, eine Bestellung zu stornieren.
  4. Im Falle einer Stornierung kann Tyres in Stock BV nicht für Kosten verantwortlich gemacht werden, die sich aus der Nichtlieferung der bestellten Produkte ergeben.
  5. Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet Tyres in Stock BV nicht, einen Teil der Bestellung zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises auszuführen.
  6. Angebote und/oder Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für zukünftige Bestellungen.
  7. Jeder Vertrag wird unter der aufschiebenden Bedingung abgeschlossen, dass sich die Kreditwürdigkeit des Kunden als ausreichend erwiesen hat und/oder gewährleistet ist. Falls erforderlich, hat der Kunde Tyres in Stock eine angemessene Sicherheit zu stellen

 

Artikel 3: Preise

  1. Die Preise sind in Euro angegeben.
  2. Lokale Abgaben (MwSt. / Abfallgebühren) sind in unseren Angeboten nicht enthalten.
  3. Alle zusätzlichen Kosten sind in Ihrer Gesamtbestellung im Webshop angegeben.
  4. Die Preise basieren auf dem Kauf von mindestens 2 identischen Reifen.
  5. Beim Kauf eines einzelnen Reifens fallen zusätzliche Kosten an. Diese gilt pro Reifen und kann pro Bestellung mehrfach berechnet werden. Diese Kosten betragen 6.90 € pro Auftragsposition.

 

Artikel 4: Zahlungen und Zahlungsfrist.

  1. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, hat die Zahlung bei der Bestellung über die Zahlungsplattform auf der Website zu erfolgen.
  2. Ist eine andere Zahlungsfrist vereinbart, gilt diese nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurde. Alle angegebenen oder angegebenen Zahlungsziele gelten als strenge Fristen. Die Zahlung muss auf eine von Tyres in Stock angegebene Bankkontonummer erfolgen.
  3. Tyres in stock ist jederzeit berechtigt, eine Anzahlung zu verlangen.
  4. Tyres in stock ist jederzeit berechtigt, vom Käufer eine Sicherheit für die korrekte und rechtzeitige Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen zu verlangen.
  5.  Wenn der Kunde eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt, befindet sich der Kunde von Rechts wegen in Verzug. Der Kunde schuldet dann Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat mit einem Mindestbetrag von 50 €, es sei denn, die gesetzlichen Zinsen sind höher, in diesem Fall werden die gesetzlichen Zinsen fällig. Die Zinsen auf den fälligen und zahlbaren Betrag werden ab dem Zeitpunkt des Verzugs des Kunden bis zum Zeitpunkt der Zahlung des gesamten geschuldeten Betrags berechnet.
  6. Tyres in Stock hat das Recht, die vom Kunden geleisteten Zahlungen zunächst zur Minderung der Kosten, dann zur Minderung der ausstehenden Zinsen und schließlich zur Minderung der Hauptsumme und der laufenden Zinsen zu verlangen.
  7. Tyres in Stock kann, ohne dadurch in Verzug zu geraten, ein Zahlungsangebot ablehnen, wenn der Kunde eine andere Reihenfolge für die Zuweisung der Zahlung angibt. Tyres in Stock kann die vollständige Rückzahlung des Hauptbetrags verweigern, wenn die ausstehenden und laufenden Zinsen und Inkassokosten nicht ebenfalls bezahlt werden.
  8. Der Kunde ist niemals berechtigt, den von ihm Tyres in Stock geschuldeten Betrag zu verrechnen, es sei denn, dies wurde im Voraus schriftlich vereinbart.
  9. Einwendungen gegen die Höhe einer Rechnung setzen die Zahlungsverpflichtung nicht aus.
  10. Kommt der Kunde mit der (rechtzeitigen) Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug, trägt der Kunde alle angemessenen Kosten der außergerichtlichen Zahlungserlangung. Diese außergerichtlichen Kosten werden auf 15 % der geschuldeten Hauptsumme mit einem Mindestbetrag von 40 € festgesetzt. Wenn für Tyres in Stock jedoch höhere Kosten für die Abbuchung entstanden sind, die vernünftigerweise notwendig waren, können die tatsächlich entstandenen Kosten berechnet werden. Anfallende Gerichts- und Vollstreckungskosten sollen ebenfalls vom Kunden erstattet werden.
  11. Zahlungen des Käufers an Tyres in Stock auf elektronischem Weg, einschließlich über das Internet und mittels Kreditkarte, erfolgen auf Risiko des Käufers. Tyres in Stock haftet nicht für Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit - oder resultierend aus - Zahlungen, die elektronisch, über das Internet oder mittels Kreditkarte getätigt wurden, entstehen. Die Bereitstellung von Kreditkartendaten durch den Kunden an Tyres in Stock über das Internet oder anderweitig erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden.

 

Artikel 5: Garantien und Forschung.

  1. Die von Tyres in Stock zu liefernden Waren entsprechen den üblichen Anforderungen und Standards, die zum Zeitpunkt der Lieferung vernünftigerweise gestellt werden können.
  2. Garantieansprüche können nur geltend gemacht werden, indem das auf der Website beschriebene Anspruchsverfahren befolgt wird: https://www.tyresinstock.com/de/de/kundenservice/reklamation/#/
  3. Nur wenn der Garantieantrag vollständig ausgefüllt ist, wird dieser bearbeitet.
  4. Gewährleistungsansprüche werden immer beim Hersteller oder Lieferanten angemeldet. Der Hersteller oder Lieferant kann zusätzliche Informationen wie Fotos oder Erklärungen anfordern, um die Reklamation vorab zu beurteilen. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Übersendung zusätzlicher Informationen auf Anfrage mitzuwirken. Auf Basis dieser Informationen kann der Hersteller/Lieferant bereits eine Aussage über den Ausgang und die weiteren Folgen des Garantieantrags treffen.
  5. Subjektive Produkteigenschaften wie übermäßige Geräuschentwicklung oder Verschleiß sind von der Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn, ein auf die Erkennung solcher Beanstandungen spezialisiertes unabhängiges Unternehmen erklärt diese Eigenschaften für übermäßig; sind mehr als sonst präsent. Gewährleistungsansprüchen aus solchen Gründen ist daher immer eine Bestätigung eines unabhängigen Unternehmens beizufügen, das auf die Feststellung solcher Beanstandungen spezialisiert ist.
  6. Der Hersteller oder Lieferant kann verlangen, dass das Produkt nach dem ersten Garantieanspruch persönlich besichtigt wird. Tyres in Stock holt das Produkt oder die Produkte an der ursprünglichen Lieferadresse ab und sendet sie zur Überprüfung an den Hersteller oder Lieferanten zurück. Wird die Garantie bewilligt, zahlt Tyres in Stock eine nutzungsabhängige Vergütung (bei Reifen: Alter und Restprofil). Darüber hinaus übernimmt Tyres in Stock die Kosten für die Abholung der Reifen.
  7. Stellt sich heraus, dass der Garantieantrag auf unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen ist (falscher Reifendruck, Stoßschäden, Mängel an der Radaufhängung/-einstellung etc.), kann der Garantieantrag abgelehnt werden. Die Kosten für die Abholung der Reifen werden dann an den Kunden weiterberechnet.
  8. Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn ein Mangel durch fahrlässige, unsachgemäße oder unsachgemäße Verwendung, fahrlässige Wartung, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Käufers und/oder seines Auftraggebers entstanden ist oder entsteht. Wenn der Künde oder sein Kunde Änderungen an der Sache vorgenommen hat oder versucht hat, andere Sachen daran angebracht wurden, die nicht daran angebracht werden sollten, oder wenn diese in einer anderen als der vorgeschriebenen Weise verarbeitet wurden.
  9. Abweichend von den gesetzlichen Verjährungsfristen beträgt die Verjährungsfrist für alle Ansprüche und Einwendungen gegen Tyres in Stock und die von Tyres in Stock an der Ausführung eines Vertrags beteiligten Dritten ein Jahr.
  10.  Tyres in Stock erstattet keine Recherche-, Bearbeitungs- oder sonstigen Kosten (einschließlich einer Gebühr für die Suche/Sammlung von Daten und Dokumenten wie Kaufrechnung/Kaufbeleg, Lagerkosten und Vernichtungskosten), die dem Kunden zur Verwaltung eines Schadensersatzanspruchs entstehen. Im Fall eines weiterverkaufenden Kunden gelten diese Aktivitäten als Teil des normalen Geschäftsbetriebs des Kunden.

 

Artikel 6: Retouren;

  1. Bei Reifen kann der Kunde die Rückgabe der gelieferten Reifen innerhalb von 30 Tagen ab Bestelldatum ohne Angabe von Gründen schriftlich oder per E-Mail verlangen. Senden Sie dazu ein ausgefülltes Formular per E-Mail an Tyres in Stock BV.
  2. Das Formular ist verfügbar unter: https://www.tyresinstock.com/media/1017/retourformulier-de.pdf
  3. Reifen müssen sich in demselben Zustand wie bei der Lieferung befinden. Das heißt, sauber und nie montiert.
  4. Tyres in Stock holt die Reifen an der Lieferadresse ab und schickt sie an den Hersteller/Lieferanten zurück. Für diesen Service werden die Kosten des Paketdienstes und Verwaltungskosten verrechnet. Diese Kosten sind auf der Website angegeben.
  5. Bei Felgen kann der Kunde die Rückgabe der gelieferten Felgen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Felgen ohne Angabe von Gründen verlangen. Die Felgen müssen in der Originalverpackung verpackt sein. Das Schadensrisiko trägt hierbei vollumfänglich der Kunde.
  6. Felgen müssen im Auslieferungszustand sein. Das heißt, sauber, nie montiert und in der Originalverpackung.
  7. Ein Antrag auf Rückgabe von Felgen kann gestellt werden, indem ein ausgefülltes Formular per E-Mail an Tyres in Stock BV gesendet wird.
  8. Das Formular ist verfügbar unter: https://www.tyresinstock.com/media/1017/retourformulier-de.pdf
  9. Tyres in Stock holt die Felgen an der Lieferadresse ab und schickt sie an den Hersteller/Lieferanten zurück. Für diesen Service werden die Kosten des Paketdienstes und Verwaltungskosten verrechnet. Diese Kosten sind auf der Website angegeben.
  10. Die Rücksendung wird vom Lieferanten oder Hersteller zur Prüfung abgewickelt. Sobald die Rücksendung beim Hersteller oder Lieferanten bearbeitet wurde, erstellen wir die Gutschrift.
  11. Bei der Rückgabe von Reifen oder Felgen ist der Kunde für die Rückgabe der Produkte in gutem Zustand verantwortlich. Um Diskussionen zu vermeiden, raten wir Kunden, alle Liefernachweise vom Spediteur aufzubewahren bis zur Ausstellung der Gutschrift. Wir empfehlen außerdem, Fotos der Pakete mit den Paketnummern zu machen, um zu zeigen, wie viele Produkte in einem Paket verpackt waren.

 

Artikel 7: Haftung

  1. Sollte Tyres in Stock haftbar sein, ist diese Haftung auf das beschränkt, was in dieser Bestimmung geregelt ist.
  2. Tyres in Stock haftet nicht für Schäden gleich welcher Art, die von Tyres in Stock aufgrund falscher und/oder unvollständiger Informationen verursacht wurden, die vom oder im Namen des Kunden bereitgestellt wurden.
  3. Sollte Tyres in Stock für Schäden haftbar sein, ist die Haftung von Tyres in Stock auf höchstens einmal den Rechnungswert der Bestellung beschränkt, zumindest auf den Teil der Bestellung, auf den sich die Haftung bezieht.
  4. Tyres in Stock haftet nur für direkte Schäden; niemals für indirekte Schäden. Indirekte Schäden umfassen in jedem Fall Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen und Schäden durch Betriebsunterbrechung.
  5. Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Tyres in Stock BV beruht.